Zweck der gemeinnützigen out of the BOXCOACHING GmbH

 

Auszug aus der Satzung:

§2 Zweck und Gegenstand der Gesellschaft

(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

(2) Zweck der Gesellschaft ist

Die Förderung der Jugendhilfe (§52, Nr.4), die Förderung der Erziehung ( § 52, Nr.7),die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, und Opfer von Straftaten (§ 52, Nr. 10), die Förderung der Kriminalprävention (§ 52. Nr.20), des Sports (§ 52 Nr.21).

(3) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: 

Die Gesellschaft führt sport- und erlebnispädagogische Trainings und Workshops, Teamentwicklungsmaßnahmen, Primär- und Sekundärpräventive Maßnahmen, Kommunikations- und Verhaltenstrainings durch, bei denen durch die Teilnehmenden Softskills wie z.B. soziale Fähigkeiten erlernt und gestärkt werden sollen, die Persönlichkeitsentwicklung und das Erlernen eines gesunden Selbstbewusstseins gefördert werden und persönliche Schwierigkeiten im Verhalten gemeinsam angeschaut und verbessert werden sollen. Zum Beispiel werden mit Schulklassen Trainings in der Schule durchgeführt, in denen Fähigkeiten des Boxsports gelehrt werden, gleichzeitig aber auch eine reflexive Arbeit in Gesprächsrunden stattfindet.

Zielgruppe sind insbesondere Schüler im Kind und Jugendalter, Migranten, Flüchtlinge, von Jugendkriminalität bedrohte (Opfer wie auch Täter), aber auch Heranwachsende und Erwachsene können Trainings und Kurse wahrnehmen.

Spenden

Durch eine Spende kannst du uns direkt helfen, unsere Arbeit mit den Jugendlich fortzusetzen.

Spendenmöglichkeit

out of the BOXCOACHING gGmbH ist offiziell als gemeinnützig anerkannt.

Daher kannst du Spenden an uns im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Bis zu 200,00 Euro reicht dafür der Zahlungsbeleg als Ausdruck. Ab 200,00 Euro bekommst du von uns eine Spendenquittung.